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Unsere BLZ & BIC
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Überblick

Um beruhigt in die Zukunft zu blicken

Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatz­versicherungen der VGH genießen Sie bei stationären Behandlungen den Status eines Privat­patienten und eine bessere medizinische Versorgung. Sichern Sie sich Ihre Wunsch­leistungen, damit Sie im Krank­heitsfall schnell wieder auf die Beine kommen.

VGH Gesund­heits­telefon

Das VGH Gesund­heits­telefon bietet Hilfe bei der Wahl von Kranken­häusern, Spezial­kliniken oder Pflege­einrichtungen sowie bei Fragen zu Medikamenten, Krank­heiten und deren Ursachen sowie zu Behandlungs- und Therapie­möglichkeiten.

VGH Gesundheit

„VGH Gesundheit“ ist die App für alle Kundinnen und Kunden mit einer VGH Krankenversicherung. Mit ihr können Sie Rechnungen, Rezepte, Verordnungen oder Heil- und Kostenpläne einreichen. Ganz einfach und bequem, ob von zu Hause oder unterwegs. Der Download ist kostenlos.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Details

Die VGH Kranken­haus-Zusatz­versicherungen im Detail

 

FirstClass

FirstClass

FirstClass

   

+ Kranken­haus­tagegeld

+ Krankenhaus­tagegeld
+ Kur­tagegeld

Ein- oder Zwei­bettzimmer (mehr)
Freie Kranken­hauswahl (mehr)
Privatärztliche Behandlung (mehr)
Kosten für Begleit­person (mehr)
Krankenhaus­tagegeld (mehr)
Kurtagegeld (mehr)
Service

Schnelle Antworten finden

FAQ – die häufigsten Fragen und Antworten zur Krankenhaus­-Zusatz­versicherung

Für wen ist eine Krankenhaus-Zusatzversicherung wichtig?

Grundsätzlich ist eine Absicherung für jede gesetzlich versicherte Person sinnvoll, die eine bessere medizinische Versorgung – zum Beispiel durch Spezialisten oder in einem Kranken­haus ihrer Wahl – und eine höherwertige Unter­bringung im Kranken­haus oder auf Kuren möchte.

Warum ist eine Krankenhaus-Zusatzversicherung sinnvoll?

Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus nur eine Grund­versorgung. Wer sich allerdings Leistungen wünscht, die über dem Standard liegen, sollte eine private Zusatz­versicherung abschließen.

Die Krankenhaus­zusatz­versicherung der VGH ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialistinnen und Spezialisten bis zum Höchst­satz der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ), die Unter­bringung in einem Ein- oder Zweibett­zimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.

Außerdem können Sie auf Wunsch ein Kranken­haustage­geld und/oder ein Kur­tagegeld mitversichern.

Brauche ich eine Krankenhaustagegeldversicherung?

Eine Kranken­haus­tagegeld­versicherung ist sinnvoll. Für jeden Behandlungstag muss ein gesetzlich Kranken­versicherter 10 Euro Eigenanteil zahlen. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt. Dies entspricht einem maximalen Betrag von 280 Euro. Zusätzlich können weitere Neben­kosten im Kranken­haus anfallen (zum Beispiel für W-LAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie). Wenn Sie aus medizinischen Gründen ins Kranken­haus müssen, zahlt Ihre Kranken­haus­tagegeld­versicherung Ihnen das vereinbarte Tage­geld zur Minderung oder zum Ausgleich dieser zusätzlichen Kosten.

Was spricht für eine Kurtagegeldversicherung?

Reha-Maßnahmen und Kuren können schnell teuer werden, wenn man sich nicht mit der Grund­versorgung begnügt. Die Kur­tagegeld­versicherung der VGH dient zum Ausgleich von Kosten wie zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitations­maßnahmen.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.

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