Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbstständige möglichst in Grenzen gehalten werden.
Sie sind als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler durch die Corona-Krise betroffen und benötigen einen Kredit. Bei Ihrer Sparkasse können Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Der „KfW-Schnellkredit“ im Überblick
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen den KfW-Schnellkredit 2020 beantragen.
Die vollständigen und verbindlichen Details zum Schnellkredit finden Sie auf der Homepage der KfW. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Link.
Der „KfW-Unternehmerkredit“ im Überblick:
Der „ERP-Gründerkredit Universell“ im Überblick:
Die "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung" im Überblick:
Wenn Sie sich sicher sind, dass die KfW-Programme die passende Lösung für Ihr Unternehmen sind, stellen hier direkt online Ihre Anfrage.
Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Einen Überblick über die Programme erhalten Sie auf sparkasse.de.
NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen | Mehr erfahren |
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) | Mehr erfahren |
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) | Mehr erfahren |
Wenn Sie als Folge der Corona-Krise einen Kredit für Ihr Unternehmen benötigen, kann Ihre Sparkasse zusammen mit den Bürgschaftsbanken mit einer Überbrückungsfinanzierung helfen.
Für Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Wein- und Gartenbau), die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die Rentenbank Unterstützung in Form von Liquiditätssicherungsdarlehen.
Bitte informieren Sie sich vorab über mögliche Unterstützungen.
Ihre Sparkasse benötigt für die Bearbeitung einige Informationen von Ihnen. Laden Sie sich zunächst folgende Formulare herunter:
Zur Prüfung Ihrer Anfrage benötigt Ihre Sparkasse zudem folgende Dokumente:
Sollten diese betriebswirtschaftlichen Unterlagen noch nicht bei Ihrer Sparkasse vorliegen, laden Sie diese bitte mit der Erklärung zur Einreichung der Jahresabschlussunterlagen ebenfalls in der Online-Anfrage hoch. Jede Unterstützung der Sparkassen stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Datenschutzhinweise Ihrer Sparkasse.
Füllen Sie die benötigten Formulare bitte aus. Laden Sie diese im Anschluss unterschrieben und eingescannt in der Online-Anfrage wieder hoch – zusammen mit den wirtschaftlichen Unterlagen, falls diese Ihrer Sparkasse noch nicht vorliegen. Die Online-Anfrage können Sie über den Button „Förderkredit online anfragen“ aufrufen. Für das Ausfüllen und Absenden der Anfrage ist eine Anmeldung im Online-Banking erforderlich.
Ihre Sparkasse prüft anhand Ihrer Eingaben die optimale Finanzierung für Sie. Damit Sie die benötigten Mittel schnellstmöglich erhalten, nimmt Ihre Sparkasse nach Eingang Ihrer Anfrage Kontakt zu Ihnen auf.
Beantragen Sie staatliche Hilfsmittel direkt über Ihre Hausbank. Nur so kann eine zeitnahe und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden.
Weitere Details rund um die Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer sowie aktuelle Antworten auf die wichtigen Fragen finden Sie auf sparkasse.de.