Damit eine kleine Betriebsstörung nicht gleich die Existenz kostet: Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Ihre fixen Kosten, wenn ein Sachschaden Ihren Betrieb stillstehen lässt. So können Sie sich ganz aufs Wesentliche konzentrieren.
Versichert ist Ihr entgangener Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen.
Gehaftet wird für den Unterbrechungsschaden, der innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entstanden ist. Die Haftzeit kann auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden, wenn dies für Ihren Betrieb erforderlich ist.
Gegen folgende Gefahren können Sie Ihr Ertragsausfallrisiko versichern:
Im Schadensfall werden der Betriebsgewinn, der Aufwand an fortlaufenden Kosten, insbesondere Gehälter, Löhne der Facharbeiter, Löhne der Nichtfacharbeiter, bis zur Grenze der vereinbarten Versicherungssumme für Sie übernommen.
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