Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nicht immer das, was auch medizinisch sinnvoll wäre und deckt nicht immer die vollen Kosten einer Behandlung. Mit den privaten Kranken-Zusatzversicherungen der VGH können Sie Ihren Eigenanteil erheblich reduzieren und sich eine bessere medizinische Versorgung sichern.
Besonders für aufwendige Zahnbehandlungen oder auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit müssen Sie mit hohen Zuzahlungen rechnen, denn die GKV bietet nur eine Grundversorgung. Eine längere Krankheit kann sogar zu erheblichen Einkommensverlusten führen. Diese Versorgungslücken schließen Sie mit einer Zusatzversicherung.
Darüber hinaus können Sie viele zusätzliche Leistungen versichern, die Ihnen im Krankheitsfall eine bessere Versorgung garantieren – wie zum Beispiel eine Behandlung durch Spezialistinnen oder Spezialisten, eine höherwertige Unterbringung im Krankenhaus oder auch Zuschüsse zu Brillen oder Heilbehandlungen.
Welche Zusatzversicherung für Sie wichtig ist, entscheiden Sie selbst. So werden Sie in Ruhe wieder gesund.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Mit den Kranken-Zusatzversicherungen der VGH erhalten Sie wichtige Leistungen und Zuzahlungen, die Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung nicht bietet.
Tarife ZB90, ZE50 und ZE30
Das kennt wohl jeder: Bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt fallen oft hohe Kosten an, die man selbst bezahlen muss.
Tarife KHU/KHP, KHT,KUR
Komfort im Krankenhaus fördert die schnelle Genesung, doch bekommt man diesen nicht als Kassenpatient
Tarife top fit 90, top fit 50, top fit 30
Bei ambulanten Behandlungen müssen Sie häufig Zuzahlungen leisten – unter anderem für Sehhilfen, Behandlungen durch Heilpraktiker sowie Arznei- und Verbandsmittel.
Kostenzuschuss für:
Tarif VGH PflegeSchutz
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Eine Pflege-Zusatzversicherung bewahrt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Zuzahlungen im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).
Tarife KTG-G, KTG-S und SKG
Bei längerer Krankheit drohen erhebliche Verdienstausfälle: Nach sechs Wochen erhalten Sie weniger als 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Selbstständige bekommen unter Umständen gar kein Krankengeld! Hier ist schnell die eigene Existenz bedroht.
Tarif VGH PflegeBahr
Als staatlich geförderte Grundabsicherung bietet der VGH PflegeBahr mit niedrigen Beiträgen eine Basisabsicherung für Sie und Ihre Angehörigen, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter pflegebedürftig werden.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Krankenversicherung Hannover AG, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRB: Hannover 59699.
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